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Rubrik: Impfungen/Hepatitis B
? Ohne Gefährdungsbeurteilung und Risikoeinschätzung wurden Beschäftigte eines Kindergartens von meinem Vorgänger gegen Hepatitis A und Hepatitis B lege artis Schutzimpfungen durchgeführt. Eine Exposition gegen HAV und HBV besteht nach meiner Einschätzung allerdings nicht. Nun wäre eigentlich nach der BioStoffV eine Erfolgskontrolle dieser Arbeitsschutzmaßnahme erforderlich (Titerbestimmung; Nonresponder). Frage: Läßt sich dieser Kostenaufwand noch dem Arbeitgeber auflasten, obwohl keine Risiken bestehen oder ist es angeraten, den Beschäftigten - da eigenes Interesse- eine Titerkontrolle beim Hausarzt zu empfehlen?
Letzte Änderung: 2007-10-23 06:48:01