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20.09.2018

G-BA: Kosten der HPV-Impfung für Jungen sollen übernommen werden

Die Ständige Impfkommission hatte im Juni 2018 die Impfung gegen Humane Papillomaviren auch für Jungen im Alter zwischen 9 und 14 Jahren empfohlen.  Heute gab der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer Pressemeldung bekannt, dass die Kosten für diese Impfung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden sollen. Dafür wird diese Impfempfehlung in die Schutzimpfungsrichtlinie übernommen.

Der Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungsrichtlinie wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. (HTR)

Letzte Änderung: 2018-09-20 15:46:33

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10.09.2018

Prof. Dr.Dr. Friedrich Hofmann verstorben

Am 2. September 2018 verstarb unser Beiratsmitglied Prof. Dr. Dr. Friedrich Hofmann.

Von Beginn an hat er den Impfbrief ehrenamtlich begleitet und insbesondere in Fragen der Arbeitsmedizin beraten. Sein kompetenter und durchaus auch streitbarer Einsatz hat viel für das Impfwesen in Deutschland bewirkt.

Wir verabschieden uns in Dankbarkeit und stillem Gedenken.

Die Herausgeber, Redaktion und Wissenschaftlicher Beirat von
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Weiterführender Link

Letzte Änderung: 2018-09-10 10:45:28

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23.08.2018

Änderungen in den STIKO-Empfehlungen 2018

Im Epidemiologischen Bulletin 34/2018 hat die Ständige Impfkommission turnusmäßig die aktualisierten Empfehlungen veröffentlicht. Die Änderungen in Kürze:

  • Die bereits vorab veröffentlichte Empfehlung zur HPV-Impfung von Jungen wurde aufgenommen.
  • Die aktuellen Risikogebiete für FSME, die bereits im Frühjahr veröffentlich wurden.  
  • Die Empfehlung zur quadrivalenten Influenzaimpfung, die bereits im Winter 2018 veröffentlicht wurde.
  • Adjuvantierter Subunit-Totimpfstoff gegen Herpes zoster  (Shingrix®) wurde neu aufgenommen mit der Bewertung "Kann nach individueller Risiko-Nutzen-Abwägung sinnvoll sein". Die Bewertung des Lebendimpfstoffs (Zostavax®) blieb unverändert.
  • Trumenba® wird neben Bexsero® als Option zur Impfung gegen Meningokokken B erwähnt.
  • Die rechtliche Pflicht von Ärzten, PatientInnen oder deren Eltern bzw. Sorgeberechtigten im Rahmen der vorgesehenen Routineuntersuchungen auf indizierte Impfungen  hinzuweisen, wurde noch einmal ausdrücklich betont.
  • Der Abschnitt 4.4. zum Vorgehen bei der Impfung und Umgang mit Impfstoffen wurde erheblich ausgeweitet und umfasst nun das gesamte Impfmanagement in der ärztlichen Praxis.
  • Es gibt einen neuen Abschnitt zu Impfschäden und deren Anerkennung.
  • Der Abschnitt zu Impfempfehlungen für MigrantInnen und Asylsuchende nach Ankunft in Deutschland wurde erheblich ausgeweitet. Ebenso wurden Empfehlungen zur Impfung von MitarbeiterInnen in Erstaufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften darin aufgenommen.
  • Die Tetanus-Immunprophylaxe im Verletzungsfall hat eine kleine Präzisierung erfahren.
  • Die Empfehlung zur Nachholimpfung der 5- und 6-fach-Impfung bei Kindern im Alter von 12 Monaten bis < 5 Jahren berücksichtigt jetzt unterschiedliche Impfintervalle bei verschiedenen Impfstoffen.
  • Die 2. Auffrischimpfung gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis und Polio bei Jugendlichen gilt jetzt für das Alter 9 bis 16 Jahre anstatt zuvor bis 17. Entsprechende Impfungen im Alter von 17 Jahren gelten jetzt als Nachholimpfungen.

(HTR)

Letzte Änderung: 2018-08-23 15:39:35

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23.08.2018

Kostenübernahme der Impfung Ehrenamtlicher gesetzlich geregelt

Ehrenamtliche in Risikobereichen haben nun ebenso wie beruflich Tätige Anspruch darauf, vorsorglich gegen Hepatitis A und B geimpft zu werden. Die entsprechende Empfehlung hatte die STIKO bereits im vergangenen Sommer ausgesprochen.

Die Kostenübernahme ist seit heute (23.8.2018) offiziell geregelt, da der Beschluss des Gemeinsame Gundesausschusses (G-BA) vom 2. August 2018 zur Kostenübernahme der Impfungen Ehrenamtlicher gegen Hepatitis A und B  gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Zuvor hatten mehrere Beanstandungen des Bundesgesundheitsministeriums eine aufschiebende Wirkung.

Die Kostenübernahme ist auch bei beruflich bedingten Impfungen immer wieder Streitpunkt zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen. Näheres regelt die "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)". (HTR)

Links:

Ergänzung zur Schutzimpfungsrichtlinie

ArbMedVV in der aktuellsten Fassung vom Dezember 2016

Letzte Änderung: 2018-08-23 13:07:45

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31.07.2018

Aktuelle Daten zur Hepatitis B in Deutschland

Das Robert Koch-Institut hat im Epidemiologischen Bulletin 30/18 eine ausführliche Analyse zur aktuellen Epidemiologie der Hepatitis B und D in Deutschland veröffentlicht. Besondere Berücksichtigung fanden dabei Infektionen bei Asylsuchenden.

Hoch interessant sind auch Untersuchungen archäologischer HBV-Funde und die phylogentische Bedeutung eines HBV, das neuerdings in Kapuzineraffen nachgewiesen wurde. Moderne Hepatitis-B-Viren sind wahrscheinlich von Primaten auf den Menschen übergegangen. Verschiedene HBV-Genotypen hatten früher eine geografisch andere Verteilung, einige sind inzwischen ausgestorben. (HTR)

Letzte Änderung: 2018-07-31 13:57:57

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29.06.2018

Quadrivalenter Influenzaimpfstoff jetzt in Schutzimpfungsrichtlinie

Für alle Indikationsgruppen, die gegen Influenza geimpft werdren sollten, werden ab sofort die Kosten eines quadrivalenten Influenzaimpfstoffs übernommen. Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat jetzt die STIKO-Empfehlung vom 11. Januar 2018 dazu übernommen. Die Änderungen der Richtlinie sind durch die gestrige Veröffentlichung im Bundesanzeiger heute in Kraft getreten.

Demgegenüber bleiben die Änderungen in den STIKO-Empfehlungen vom Sommer 2017 weiterhin außer Kraft. Anlass sind unterschiedliche Auffassungen des Bundesgesundheitsministeriums und des G-BA  , insbesondere zur Kostenübernahme der Impfung von Ehrenamtlern.

(HTR)



Letzte Änderung: 2018-06-29 10:14:46

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28.06.2018

HPV-Impfung für Jungen heute empfohlen

Die Ständige Impfkommission hat die HPV-Impfung für Jungen früher als angekündigt offiziell empfohlen. Empfehlung und Begründung wurden bereits heute im Epidemiologischen Bulletin 26/2018 veröffentlicht.

Im Wortlaut: "Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen HPV für Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren. Eine Immunisierung sollte vor dem ersten Sexualkontakt erfolgen. Wie bei der HPV-Impfung für Mädchen sind im Alter von 9 bis 14 Jahren zwei Impfungen im Abstand von mindestens 5 Monaten notwendig. Wenn die erste HPV-Impfung im Alter von 15 Jahren oder älter verabreicht wird, sind insgesamt drei Impfungen notwendig. Eine Nachholimpfung sollte bis zum Alter von 17 Jahren erfolgen. Das Impfziel der HPV-Impfung von Mädchen und Jungen ist die Reduktion der Krankheitslast durch HPV-assoziierte Tumoren." (HTR)

Letzte Änderung: 2018-06-28 12:04:39

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27.06.2018

Impfpolio zirkuliert in Papua-Neuguinea

Am 22. Juni ist von Seiten der Weltgesundheitsorganisation offiziell bestätigt worden, dass in Papua-Neuguinea mutierter Polioimpfviren vom Typ1 zirkulieren (so genannte cVDPV - circulating vaccine-derived polioviruses).

Am 21. Mai diesen Jahres war bei einem sechsjährigen Jungen aus der Provinz Morobe mit schlaffer Lähmung mit cVDPV Typ1 diagnostiziert worden. Danach wurde das Virus am 22. Juni 2018 bei zwei weiteren Kindern vor Ort nachgewiesen, die nicht zusammen mit dem Indexfall in einem Haushalt leben. Aktuell wird mit verstärkter Überwachungs- und Impfaktivität versucht, den Ausbruch wieder einzudämmen.

Der letzte Poliofall war 1996 in Papua-Neuguinea registriert worden, im Jahr 2000 wurde das Land für poliofrei erklärt. Nach Angaben der WHO haben in der betroffenen Provinz Morobe nur 61% der Kinder die empfohlenen drei Impfdosen erhalten.

Ausstieg aus OPV seit 2015

Seit 2015 betreibt die „Global Polio Eradication Initative (GPEI)“ den Umstieg von oralem Lebendimpfstoff gegen Polio auf - teureren - inaktivierten Impfstoff, um solche Ausbrüche zu vermeiden (Impfbrief 31. Januar 2016).

Weltweit waren 2018 nur noch in Nigeria und Somalia Impfpoliomyelitiden registriert worden, jeweils der Typen 2 und 3 (siehe Tabelle Stand 19. Juni 2018). (HTR)

Letzte Änderung: 2018-06-27 15:16:05

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13.06.2018

STIKO wird HPV-Impfung für Jungen empfehlen

Wie die Ständige Impfkommission in einer Vorabinformation am 7. Juni bekannt gab, wird sie bei der jährlichen Aktualisierung der Impfempfehlungen die Impfung gegen humane Papillomviren (HPV) für alle Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren empfehlen. Eine Nachholimpfung wird bis zum Alter von 17 Jahren empfohlen. Die HPV-Impfempfehlung für Mädchen bleibt unverändert. Die Empfehlung gilt erst ab Veröffentlichung im Epidemiologischen Bulletin 34/2018. Bis die Kostenübernahme offiziell geregelt ist, dauert es erfahrungsgemäß noch mehrere Monate.

Einige Krankenkassen übernehmen schon jetzt in Sonderfällen oder generell die Kosten der Jungen-Impfung. So gab die DAK jetzt in einer Pressemeldung bekannt , dass sie ab 1. Juli 2018 die Kosten der Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) für Jungen übernimmt. Die Kostenübernahme soll für Jungen im Alter von neun bis 14 Jahren gelten und bis zum vollendeten 18. Lebensjahr auch die Kosten für Nachholimpfungen abdecken.

(HTR)

Letzte Änderung: 2018-06-16 10:27:02

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05.04.2018

G-BA: Vierfach-Grippeimpfstoff für Saison 2018/19 verbindlich

In einer Pressemitteilung vom 5.4.2018 teilte der Gemeinsame Bundesausschuss mit, dass in der kommenden Grippesaison die gesetzlichen Krankenkassen bei allen Versicherten, denen eine jährliche Influenzaimpfung empfohlen wird, die für die Kosten des Vierfachimpfstoffs aufkommen. Näheres kann der Schutzimpfungsrichtlinie entnommen werden.

Der Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. (HTR)

Letzte Änderung: 2018-04-05 13:15:48